Zweite Runde des Amateurmusikfonds des BMCO ist am 16. April 2024 gestartet

Kreative Projekte können sich noch bis 15. Juni 2024 um eine Förderung von bis zu 50.000 Euro bewerben

Ab sofort können sich Musikensembles und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich zum zweiten Mal um eine Förderung von Projekten aus dem Amateurmusikfonds bewerben. Der Fonds soll Ensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen.

Die Ausschreibung für die zweite Runde des Amateurmusikfonds ist am 16. April 2024 gestartet. Kreative Projekte können sich auf die Förderung von
bis zu 50.000 Euro bewerben. Der vom Deutschen Bundestag initiierte Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich.

Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. Die Förderhöhe richtet sich nach der Reichweite: Lokale Projekte können eine Förderung von mindestens 2.500 EUR bis maximal 10.000 EUR erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit wirken (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände), können eine Förderung von 10.000 EUR bis grundsätzlich höchstens 50.000 EUR erhalten.

Beratung und Antragstellung:

Anträge können bis zum 15. Juni 2024 gestellt werden.
Alle Informationen zur Ausschreibung wie die FAQ's und den Link zur Antragstellung gibt es unter www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds
Bei Fragen erhalten Sie auch unter Tel. +49 (0)30 60 98 07 81 - 35 oder E-Mail an: amf@bundesmusikverband.de Auskunft.