PROF. DR. HANS BÄßLER


Ganztagsschule und Musikunterricht

1. Allgemein
Der "Deutsche Musikrat" hat sich in seinem Königsteiner Positionspapier eindeutig zur Ganztagsschule bekannt. Das heißt, die Ganztagsschule sollte aus der Sicht des DMR mehr sein als eine „bloße Verlängerung des Vormittagsunterrichts in den Nachmittag hinein“. Erst wenn erweiterte Angebote und der Nachmittagsunterricht inhaltlich mit dem Vormittagsunterricht verknüpft sind, wenn ein integratives Konzept praktiziert wird, können die sozialen, inhaltlichen und institutionellen Vorstellungen, die mit der Idee der Ganztagsschule verbunden sind, eingelöst werden. Zu dieser Idee der Ganztagsschule gehört neben dem sozialpolitischen Ziel der Entlastung der Familien ganz wesentlich die Stärkung der Bildungsfunktion der allgemein bildenden Schule. Dass die Verwirklichung dieser Vorstellungen an eine Veränderung bisheriger Schulstrukturen und an ein entsprechend qualifiziertes Personal gebunden ist, dürfte unmittelbar einsichtig sein.
Die erweiterten Zeiträume der Ganztagsschule gestatten den Einbezug bisher nicht ermöglichter zusätzlicher Angebote der musikalischen Breitenbildung.

Gegenwärtig bringen vielfältige Zusatzkurse bzw. Projekte neue Impulse in den Bereich der kulturellen Bildung. Sie sind als zusätzliche Bildungsimpulse sehr zu begrüßen. Kurse und befristete Projekte allein bewirken jedoch keine musikalische Bildung und Ausbildung. Notwendig ist vor allem ein kontinuierlicher, jahrelang aufbauender Unterricht. Ergänzend dazu ist jedoch auch dafür zu sorgen, dass die Angebote der Breitenbildung immer durch Angebote der Talentförderung, der qualifizierten musikalischen Einzelförderung ergänzt werden. Diese sollten strukturell, räumlich, zeitlich und inhaltlich einen Platz in der Ganztagsschule haben.
Die Einführung der Ganztagsschule bringt allerdings, soweit sich bereits jetzt absehen lässt, nicht unbeträchtliche Probleme für die Entwicklung individueller, gesellschaftlich aber notwendiger, musikalischer Exzellenz mit sich. Das gilt ähnlich auch für andere ästhetische Praktiken, die an die Beherrschung eines äußerst anspruchvollen Metiers gebunden sind: Bildende Kunst, Tanz, Darstellendes Spiel/Theater usf.

2. Zur Bedeutung außerschulischen musikbezogenen Lernens
Die schulische Musikerziehung konnte in der Vergangenheit nicht den gesamten gesellschaftlichen Bedarf an musikalischer Bildung decken. Auch die Ganztagsschule wird dieses zukünftig kaum leisten können. Von daher wird unsere Gesellschaft weiterhin, vielleicht sogar in verstärktem Maße, darauf angewiesen sein, dass außerschulische musikpädagogische Angebote bereitgehalten werden.
Gründe, diese mit Bedacht zu planen, und Maßnahmen:

(a) Der Aufbau des verkürzten Gymnasiums (G 8) und die Realisation der Ganztagsschule verkleinern fortschreitend das Zeitfenster der Kinder und Jugendlichen für die außerschulische musikalische Bildung und Erziehung am Nachmittag. Das heißt u.a.: Dringend überdacht werden sollte die Zahl der Unterrichtsstunden, die für die Schülerinnen und Schüler des verkürzten Gymnasiums gelten. Der Bildungserfolg der allgemein bildenden Schule hängt sicher nicht von einer bestimmten Stundenzahl ab, die bis zum Abitur zu absolvieren ist. 34 - 37 wöchentliche Unterrichtsstunden für Schüler der 7. und 8. Jahrgangsstufen z.B. aber haben zwei bis drei Nachmittage zusätzlichen Schulunterrichts zur Folge. Diese Nachmittage können dann kaum noch für außerschulische Aktivitäten genutzt werden wie z. B. Unterricht beim Instrumentallehrer. Diese langen Schultage verengen auch das Zeitfenster für andere kulturelle, sportliche und soziale Tätigkeiten.

(b) Die Verkürzung des Gymnasiums macht es notwendig, die musikalische Erziehung der Kinder früher beginnen zu lassen.
Die bereits vielfach gestellte und durch wissenschaftliche Erkenntnisse gestützte Forderung, bereits in den Kindertagesstätten mit einer gezielten musikalischen Bildung zu beginnen, sollte endlich Wirklichkeit werden.
Für den Grundschulbereich ist notwendig, dass
· mehr Musikfachkräfte ausgebildet werden,
· jeder Grundschule ausreichend Musikfachkräfte zugewiesen werden,
· Grundschulen, Musikschulen und Privatmusikerzieher sich gemeinsam dafür engagieren, musikalisch begabte Kinder bereits während der Grundschulzeit zu entdecken, um sie einem ergänzenden Musikunterricht zuführen zu können.

(c) Besondere Aufmerksamkeit müssen Maßnahmen erhalten, um die bisher sehr unterschiedlichen Systeme der schulischen und der außerschulischen Musikbildung miteinander zu vermitteln.
Grundlegend dafür ist die Ausweitung und Intensivierung der Kommunikation zwischen den Beteiligten. Für kooperierende Schulen wäre u.a. zu denken an Kooperationsbeauftragte, „Kontaktlehrer“ und institutionalisierte Zusammenarbeitsstrukturen (regelmäßige Treffen aller Beteiligten, „Runde Tische“ etc.).

(d) Bei der Einbeziehung weiterer Kräfte im Rahmen der zusätzlichen Angebote der Ganztagsschule ist Qualitätssicherung notwendig. Dazu gehören geeignete Personalauswahlverfahren sowie die Anleitung und Beaufsichtigung dieser Kräfte im Rahmen des Gesamtkonzepts, ferner eine durchgängige Evaluation der Angebote.
Qualitätssicherung ist nicht zu denken und zu realisieren ohne angemessene Vergütungen und gesicherte Beschäftigungsverhältnisse für die beteiligten Personen.

3. Zur inhaltlichen Struktur des Musikunterrichts an der Ganztagsschule

(a) Die Ganztagsschule sollte der Ort sein, wo vor dem Hintergrund der vielfältigen Herkünfte der Schülerinnen und Schüler die reiche Vielfalt der in unserer Gesellschaft vorhandenen Kulturen erlebt und erfahren wird, wo es zum bereichernden und Verständnis schaffenden Dialog der Kulturen kommt.

(b) Die zeitgenössischen Musikpraxen (die zeitgenössische E-Musik sowie der weite Bereich der populären Musik) sollten dabei gleichberechtigt nebeneinander stehen.

(c) Der Musikunterricht in der Ganztagsschule ist ferner der Ort, an dem unsere spezifische musikalische Tradition weitergereicht wird. Eine wesentliche Aufgabe des Musikunterrichts der Ganztagsschule besteht daher in einer zum Nachdenken anregenden, Erlebnis bezogenen und praktischen Vermittlung dieser Tradition.
Aus dem zuvor Gesagten folgt:
Die produktiven Anteile des Musikunterrichts an den Schulen sind zu erhöhen. Hierfür eignet sich besonders gut die Ganztagsschule mit ihrer Rhythmisierung, für die der Wechsel von Kernfächern und Zusatzangeboten, von Grundlagenunterricht und Spezialisierungen typisch ist. Singen, Instrumentalspiel und Tanz sowie Improvisation in allen diesen Bereichen sollten einen großen Raum einnehmen, denn sie sind die vitale, motivierende, in die Zukunft gerichtete Grundlage jeder Musikpraxis, auch Grundlage des Nachspielens komponierter Musik.

4. Organisation der Musikerziehung an der Ganztagsschule
(a) Musikalische Institutionen wie Orchester, Operhäuser usf. übernehmen in zunehmendem Maße - auch im Interesse der Sicherung der eigenen Zukunft - eine eigene Verantwortung für die musikalische Bildung und die Heranziehung eines zukünftigen Opern- und Konzertpublikums. Kinder- und Jugendmaßnahmen sollten zu den Pflichtaufgaben der öffentlichen Kultureinrichtungen gehören. Das bisherige Nebeneinander von professioneller Musik und Pädagogik ist zugunsten einer entwickelten Zusammenarbeit zu überwinden.

(a)Die Mitwirkung der professionellen Musik, der Opern- und Berufsorchester in Schulen und Ganztagsschulen ist besonders wichtig mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler, die keinen Musikunterricht haben, weil Fachkräfte fehlen oder weil die Stundentafel das Fach Musik nicht vorsieht. Hier kann die professionelle Musik helfen, eine schmerzhafte Lücke zu schließen.
Schulorganisation und Aufgabenstellung der Musiklehrerinnen und Musiklehrer sollten allerdings auch die wichtigen Besuche der Schulklassen von Konzerten und Musikeinrichtungen außerhalb der Schule ermöglichen.

(b) Auch der Unterricht in der Ganztagsschule kann auf die Elternmitwirkung nicht verzichten. Die täglich längere Zuständigkeit der Schule für Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen entlastet die Eltern nicht von ihrer Verantwortung und Mitwirkung. Erfolg versprechend sind alle Projekte, die durch Einbeziehung der Eltern in den Schulalltag (Musikstunden für Eltern, generationsübergreifende Ensembles, Elternsprechstunden) und durch das Zusammenwirken von Unterricht und Elternhaus beim täglichen Üben die schulische und außerschulische Musikbildung unterstützen.

(c) In erster Linie ist es der Musikunterricht der Schulen, der die qualifizierte musikalische Bildung breiter Bevölkerungsschichten sicherstellt. Angesichts des bereits bestehenden und weiter wachsenden Musiklehrermangels sind Bemühungen notwendig, die Zahl der Musiklehrerinnen und Musiklehrer zu erhöhen.
Unter anderem
· durch die Schaffung zusätzlicher Studienplätze für Schulmusikerinnen und Schulmusiker,
· durch Stärkung der Pädagogik und der Pädagogikstudiengänge an den Musikhochschulen,
· durch Aufnahmeprüfungen, die tatsächlich geeignet sind, pädagogisch talentierte junge Leute ausfindig zu machen,
· durch fortgesetztes Qualitätsmanagement bei den Schulmusikerausbildungen,
· durch Motivationsarbeit unter den Schulabgängern der Sekundarstufe II, ein Schulmusikstudium zu wählen,
· durch Fort- und Weiterbildung der eingestellten Musiklehrerinnen und Musiklehrer zum Coach für die interessierte, aber fachfremde Kollegenschaft,
· vorübergehend durch Qualifizierung von eingestellten interessierten Lehrerinnen und Lehrern anderer Fächer,
· vorübergehend durch Nachqualifizierung von Seiteneinsteigern (Musikschullehrkräften, Instrumentallehrern, Chorleitern, Kirchenmusikern).
Ferner wäre daran zu denken, Musiklehrerinnen und Musiklehrer zu Kooperationsbeauftragten, Kontaktlehrerinnen und Kontaktlehrern auszubilden.

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