Die Landesmusikräte sind sein starkes Fundament.
Zwei Jahre nach der Insolvenz ist der Deutsche Musikrat neu aufgestellt, solide organisiert und voll handlungsfähig. An dieser Erfolgsmeldung hat auch die Arbeit der Landesmusikräte einen erheblichen Anteil, auf den wir mit Selbstbewusstsein blicken.
Aus heutiger Sicht ist es mehr als erstaunlich, dass die Gründung der Landesmusikräte erst 25 Jahre nach der des Deutschen Musikrates erfolgte. Ich kann mir dies nur so erklären, dass an der Basis der Kulturföderalismus erst erlebt und erlernt werden musste.
Die Kulturhoheit der Länder machte es dann aber unabdingbar, dass sich die Landesorganisationen der Musikschaffenden in den Landesmusikräten zusammen fanden und diese mit der Konferenz der Landesmusikräte ein gemeinsames Sprachrohr bildeten. Da keiner der 16 Landesmusikräte von der Insolvenz des DMR betroffen war und deren Arbeit ohne Abstriche weiterlief, die Konferenz während der kritischen Phase des DMR ihre Aufgaben erfüllte und in der Öffentlichkeit Flagge zeigte, war allen deutlich geworden, dass die stärkste Säule des Musikrates unbeschädigt geblieben ist. Mir hat bisher niemand widersprochen, wenn ich die Behauptung aufstellte, der Deutsche Musikrat hat in erster Linie auf Grund der starken Stellung seiner Landesmusikräte überlebt. Die Trennung in Verein und gemeinnützige Projekt GmbH machte es erforderlich, dass die Landesmusikräte ihre Positionen in beiden Gremien neu formulieren und einrichten mussten.
Dabei war es natürlich hilfreich, dass die Mitgliederversammlung im Februar 2003 auch sechs Präsidenten bzw. Vizepräsidenten von Landesmusikräten in das Präsidium des DMR wählten.
Wie stellt sich jetzt nach der Neueinrichtung des DMR die Arbeit der Konferenz im Verein dar?
Die Landesmusikräte sind in der neuen Satzung als Mitglieder mit einem Sonderstatus versehen.
Innerhalb der Konferenz war dies sehr lange umstritten, denn es gibt auch gute Gründe, sich am Vorbild des Bundesrates zu orientieren und eine Art Länderkammer der Musikräte zu bilden.
Nach langen Diskussionen und dem sorgfältigem Abwägen der Vor- und Nachteile sowie einer eingehenden Analyse der organisatorischen Anforderungen, hat sich die Konferenz einhellig für die jetzige Form ausgesprochen und den entsprechenden Passus in die Satzungsdiskussion eingebracht. Die in der Satzung ausdrücklich genannte Konferenz hat ihren Sitz in der Geschäftsstelle des DMR in Berlin und die Kulturstiftung der Länder zeigt sich bereit, eine Teilzeitstelle für die Geschäftsführung zu finanzieren.
Ebenfalls zwei Vertreter der LMR nehmen unsere Interessen im so wichtigen Strategieausschuss wahr.
Die Konferenz tagt zweimal im Jahr, einmal gemeinsam mit dem Präsidium des DMR. Um die Zusammenarbeit so eng wie möglich zu gestalten, haben die Mitglieder
des Geschäftsführenden Präsidiums des DMR Gastrecht an allen Sitzungen der Konferenz der LMR. Ein Vertreter der Konferenz wird zu allen Sitzungen des Gesamtpräsidiums eingeladen.
Im überarbeiteten Satzungsentwurf, der im Januar verabschiedet werden soll, wird er als „geborenes“ und stimmberechtigtes Mitglied des Gesamtpräsidiums geführt.
Bei den Publikationen des DMR sind jeweils Seiten für die Veröffentlichungen der Landesmusikräte vorgesehen, diese Möglichkeit wurde bisher auch schon von fast allen LMR ausgefüllt.
Die Konferenz der Landesmusikräte und ihre Arbeit innerhalb der gemeinnützigen GmbH.
Die Projekt GmbH hat ihren Sitz in Bonn, alleiniger Gesellschafter ist der Deutsche Musikrat e.V. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus sieben Vertretern des Deutschen Musikrates und aus fünf Personen, die von den Zuschuss gebenden Ministerien bestellt werden.
Einer der sieben DMR Vertreter wird von der Konferenz benannt, zur Zeit nimmt deren Vorsitzender diese Aufgabe wahr.
Alle Projekte der GmbH werden inhaltlich von Beiräten begleitet.
Die Konferenz entsendet in alle Beiräte, deren Projekte in den Landesmusikräten ihren Ausgang haben, jeweils zwei Vertreter.
Darüber hinaus gibt es nach wie vor den Begriff des erweiterten Beirates, in dem zusätzlich die Beauftragten der Landesmusikräte vertreten sind und der nach Bedarf tagt. In die übrigen Beiräte wird jeweils ein Vertreter der Konferenz entsandt.
Die neue Organisationsform hat sich bisher bewährt, der DMR ist erneut handlungsfähig. Die Landesmusikräte und ihre Konferenz haben alle wichtigen Entscheidungen mitgetragen. Sie haben sich im neuen DMR eingerichtet und werden darauf achten, dass bei entscheidenden Weichenstellungen ihre Anliegen die notwendige Beachtung finden.
