DEUTSCHER MUSIKRAT

Rheinsberger Erklärung zur
Zukunft der Musikberufe

Der Wert der Kreativität wird in der Wissensgesellschaft immer mehr an Bedeutung gewinnen. Den Creative Industries kommt dabei die entscheidende Schlüsselrolle zu. Musik erhält in diesem Zusammenhang besondere gesellschaftliche Relevanz für die Bildung in allen Bereichen der Gesellschaft, für die soziale Integration und für die Wirtschaft: primär im genuinen Musikbereich, sekundär in den damit vernetzten Wirtschaftsbereichen.
Neu entstehende Berufsprofile verlangen neue Ausbildungsprofile und Curricula, die von den Hochschulen in Kommunikation und Koordination mit der Berufspraxis in einem permanenten Anpassungsprozess entwickelt werden müssen. Die Vernetzung mit dem qualifizierten Weiterbildungsbereich ist systematisch zu bedenken und zu suchen.
Strategische Partnerschaften zwischen den relevanten öffentlichen und privaten Institutionen am Musikmarkt und im Musikleben müssen verstärkt realisiert und gefördert werden.
Grundlegende Veränderungen der

demographischen Situation und die Auswirkungen der Digitalisierung auf weltweiter Basis führen zu einem wesentlich größeren Wettbewerbs- und Kostendruck. Künstlerische Berufsausbildungen müssen durch obligatorische Module des Selbstmanagements und durch Kenntnisse der Marktmechanismen ergänzt werden.
Die Musikhochschulen sind aufgefordert, Qualifikation und Zugangs-
chancen von Studienbewerbern aus Deutschland zu verbessern.
Die Potentiale des Musikmarktes und die Größe der Musikwirtschaft mit rund 300.000 Arbeitsplätzen fordern eine proaktive Wirtschaftspolitik heraus.
Das Maß der musikalischen Bildung in Deutschland bestimmt den Erfolg der Musikwirtschaft. Grundlagen für den Fortbestand Deutschlands als Musikland sind
• der Erhalt der Orchester und
Musiktheater sowie die Förderung
freier Musikangebote,
• die Stärkung des gesellschaftlichen
Wertes von Musik,
• der Erhalt und bedarfsgerechte
Ausbau einer auf Kontinuität ausge- richteten musikalischen Bildung vom
Kindergarten bis zum Berufseinstieg
und in allen Lebensaltern,
• der Erhalt der kirchenmusikalisch- kulturellen Arbeit,
• die Sicherung des Wertes der
Kreativität,
• die Sicherung des Urheber- und
Leistungsschutzes,
• der Erhalt und die Unterstützung des
weltweit singulären Engagements
der Zivilgesellschaft für
das Musikleben.

Rheinsberg, 11. März 2007

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