DIETER BODEN

Das Saarland im Abseits -
Zur Situation der Musikschulen

Städte, Kreise und Gemeinden unterhalten annähernd tausend öffentliche Musikschulen in Deutschland, in denen über 1 Million Schüler nach den Richtlinien des Verbandes deutscher Musikschulen unterrichtet werden. Hierzu zählen auch die rund 5.000 Schüler der Mitglieds-schulen im Saarland, die von 250 Lehrkräften unterrichtet werden.

Die Messlatte liegt hoch. Um Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VdM) werden zu kön-nen, muss das Angebot einem bestimmten Qualitätsniveau entsprechen. In den Musikschulen des VdM unterrichten ausschließlich fachlich qualifizierte Lehrer. Der Unterricht ist dem deutschlandweit verbindlichen Strukturplan und den für jedes Fach gültigen Lehrplänen des VdM angepasst. Dies in Verbindung mit einem ständigen Informationsaus-tausch zwischen den Mitglieds-schulen garantiert dem Musikschüler die bestmögliche Ausbildung. Nur Musikschulen, die sich diesen hohen Standards anschließen und strenge, vom Verband gesetzte Qualitätskriterien erfüllen, können Mitglied im VdM werden und dürfen das Qualitätssiegel “Mitglied im Verband deutscher Musikschulen” tragen. Dies erklärt, warum nicht alle existierenden musikerziehenden Institutionen im Saarland Mitglied im VdM sind und werden können.

Als der VdM dieses Leistungsspektrum im Jahr 1966 im Rahmen seines Planes zum Ausbau von Musikschulen vorstellte, gab es ca. 150 Musikschulen in Deutschland. Das Konzept wurde zum Erfolgsmodell. Heute haben wir, wie oben bereits erwähnt, ca. tausend Mitgliedsschulen in Deutschland und der Name „Musikschule“ ist in aller Munde. Dies hat dazu geführt, dass auch viele Privatinitiativen den Namen Musikschule benutzen, die letztend-lich wenig mit Musikschulen in unserem Sinne zu tun haben.
Dadurch sind Irritationen bei den Eltern

vorprogrammiert. Es stellt sich die Frage: Wie sollen Eltern in diesem Musikschulwald die “se-riöse“ Musikschule mit fachlich und pädagogisch kompetenten Lehrern erkennen können? Der Name einer Musikschule, die die Qualitätskriterien des VdM erfüllt, sollte im Sinne des Verbraucherschutzes geschützt werden, damit den Eltern die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Insti-tutionen möglich ist. Nur so können Eltern über die musikalische Bildung ihres Kindes kompetent entscheiden.
Zusätzlich zu diesem Dilemma gerät die Notwendigkeit einer umfassenden Bildung unserer Ju-gend immer weiter aus dem politischen Bewusstsein. Allzu oft wird im politischen Tagesgeschäft die Langzeitperspektive nicht mehr erkannt.

Der Sozialstaat darf sich nicht nur als solcher in Bezug auf ein momentanes Bedürfnis der Versorgung und der materiellen Vorsorge verstehen. Vielmehr trägt dieser Sozialstaat auch die Verantwortung für eine geistige Zukunftsvorsorge. Während sich die Bildungspolitik der Förderung der naturwissenschaftlichen, mathematischen und sprachlichen Begabung verpflichtet fühlt und versucht, jeden so weit wie möglich individuell zu fördern, droht die ureigenste Sprache des Men-schen, die Sprache des Gefühls zu verkümmern. Die ersten Alarmzeichen sind bereits in der zunehmenden Gewalt an unseren Schulen erkennbar. Daher sollte die musikalische Bildung genauso institutionalisiert werden, wie die übrige Bildung. Man kann sie nicht einfach Einzelinitiativen und privaten Anbietern, also den“
kostengünstigen“ Anbietern überlassen. Macht man das vielleicht mit den anderen Bildungsbereichen? Die musikalische Bildung muss genauso gesichert und überprüft werden im Sinne von Qualität und Verantwortung für die Jugend, wie dies im Bereich der übrigen Bildung schon lange üblich und selbstverständlich ist.

lmr-saar-logo
1/2005
© by M & G
zurück